Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mich per Brief oder E-Mail (auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach beA) oder telefonisch erreichen. Bitte teilen Sie mir kurz mit, was Sie geklärt haben möchten oder wobei Sie Unterstützung wünschen. Damit ich mich bei Ihnen melden kann, benötige ich Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit.

Ich prüfe unverzüglich, ob es meinerseits Hindernisse gibt, einen Auftrag von Ihnen anzunehmen und zu erledigen. Eine Rückmeldung bekommen Sie auf jeden Fall.

In dieser ersten Stufe des Kontakts erfasse ich nur den Namen und die Kontaktmöglichkeit. Das ändert sich, wenn es zu einem Auftrag kommt.

Nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes  bin ich verpflichtet, meine möglichen Mandanten in Person zu identifizieren. Bei Missachtung dieses Gesetzes drohen Geldbußen für jeden einzelnen Verstoß. Deshalb erhalten Sie daher in der zweiten Stufe zwei Fragebögen, die Sie mir bitte ausgefüllt mit der Anfrage zukommen lassen.

Das eine ist das „Mandantenblatt“, in dem rechtlich erforderliche und praktisch wichtige Informationen über Sie oder Ihr Unternehmen enthalten sind. Das andere ist das „Sachverhaltsblatt“. Hier geht es darum, den tatsächlichen Hintergrund Ihrer Anfrage genau zu beschreiben. Meine Antwort auf Ihre Frage kann nur richtig sein, wenn Sie und ich von den gleichen Tatsachen ausgehen.

 

Allgemeine Mandatsbedingungen

Hier finden Sie einen Mustervertrag für Einzelaufträge und ein Muster für einen Beratungsrahmenvertrag.

Im Wesentlichen gilt:

Alles andere ist verhandelbar.