Abrechnung nach der Rechnungsrichtlinie, UR 2013, Heft 12, S. 448

An sich hätte der Titel dieses Beitrags lauten sollen: Abrechnung nach Umsetzung der Rechnungsrichtlinie. Leider haben es die in Deutschland an der Gesetzgebung mitwirkenden Kräfte bis zum Manuskriptabschluss im Mai 2013 nicht geschafft, eine Richtlinie von Juli 2010 fristgerecht zum 1.1.2013 umzusetzen. Da die Änderungen der §§ 14, 14a UStG der Umsetzung der Rechnungsrichtlinie dienen, ist es hilfreich, bei der Beantwortung offener Fragen zum künftigen deutschen Recht auf die Regelungen und die Auslegung dieser Richtlinie zurückzugreifen. Der Beitrag soll keine umfassende Darstellung der Neuregelungen bieten, sondern nur auf bestimmte Zweifelsfragen eingehen, welche bereits aufgrund der Gesetzesentwürfe diskutiert werden.