Anmerkung zu EuGH 3.9.2009 C-2/08 RCI Europe, IStR 2009, Heft 19, S. 700

Im Urteil ging es um die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen einer Tausch-Börse für Wohnungs-Nutzungs-Berechtigungen. Der Gerichtskof kommt im Ergebnis dazu, dass die Leistungen weitgehend grundstücksbezogen sind und an dem Ort erbracht werden, wo das Grundstück liegt, welches der Tauschwillige bereitstellt. Offen ist die Behandlung, wenn der Tauschwillige mehrere Grundstücke in verschiedenen Ländern anbietet.

Zitiert: UVR 2011, 195