Anmerkung zu EuGH 6.10.2009 C-267/07 SPÖ Landesorganisation Kärnten, IStR 2009, Heft 21, S. 778

Es ist sicher richtig, dass politische Parteien nicht an einem Markt teilnehmen, soweit sie an der politischen Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Besprechungsentscheidung im Ergebnis zutreffend. Man sollte das Urteil als eine Entscheidung zur wirtschaftlichen Tätigkeit von politischen Parteien verstehen und nicht mehr. Eine Übertragung auf andere Sachverhalte verbietet sich wegen der Spezialität des Falles.