Begriff der „Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens” bei der Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung unter gleichzeitiger Vermietung des Geschäftslokals, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 10.11.2011 Rs. C-444/10, Christel Schriever, IStR 2012, Heft 1, S. 37

Der EuGH hat in erfreulich klaren Worten die Zweifel des BFH (Az. XI R 27/08) ausgeräumt. Es muss immer eine Gesamtwürdigung vorgenommen werden, aber es gibt mehr Geschäftsveräußerungen im Ganzen als bisher angenommen.