Begriff der einheitlichen Leistung im Hinblick auf von einem Reisebüro in eigenem Namen ausgeführte Beförderungsleistung; Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 25. 10. 2012 – C-557/11, Maria Kozak; IStR 2012 Heft 23 S. 922

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1, im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie) in Verbindung mit ihrem Anhang III und der Art. 306 bis 310 dieser Richtlinie. Es geht um die (verneinte) Frage, ob die Sonderregeln für Reisebüros (Margenbesteuerung) auch dann anwendbar sind, wenn die Reise-Leistung an einen Unternehmer für sein Unternehmen erbracht wird.