„Feste Niederlassung, von der aus Umsätze bewirkt werden” – Anmerkung zu den EuGH-Urteilen vom 25. 10. 2012 – C-318/11, Daimler AG und C-319/11, Widex A/S ; IStR 2012 Heft 24 S. 977

Das Besprechungsurteil ergänzt die Rechtsprechung zur festen Niederlassung sowohl für die Leistungsort-Bestimmung als auch für Zwecke des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens. In dieser früheren Rechtsprechung ging es um Spielgeräte auf Schiffen (Berkholz), Essen und Trinken im Fährverkehr (Faaborg-Gelting) sowie das Unterhalten einer Flotte von Leasingfahrzeugen (ARO Lease und Leaseplan). Im Verfahren DFDS A/S ging es um die Frage, ob die dänische DFDS A/S für Pauschalreisen, die ihre englische Tochtergesellschaft DFDS Ltd in ihrem Namen verkaufte, in Großbritannien mehrwertsteuerpflichtig war. In zwei weiteren Entscheidungen, Planzer Luxembourg und Kommission / Italien beschäftigte sich der EuGH mit Sitz und fester Niederlassung im Vergütungsverfahren.