Honorarvereinbarung

§ 1 Auftrag
Herr Korf und #Mandant# haben am #Datum# einen Beratungs-Rahmenvertrag geschlossen (Dokumentennummer #123#), auf welchen Bezug genommen wird.

§ 2 Honorarvereinbarung
Für den jeweiligen Auftrag aus dem Rahmenvertrag vereinbaren Herr Korf und #Mandant#, dass sich das Honorar aus zwei Komponenten und zusätzlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zusammensetzt:

(1) Zeitkomponente

Für die von Herrn Korf zur Erledigung des Auftrags aufgewendete Zeit (einschließlich Recherche-Zeit) wird ein Stundensatz in Höhe von € x vereinbart.
Für Reisen außerhalb des Tarifgebiets „Innenraum“ des Münchner Verkehrs-Verbundes wird ein Stundensatz in Höhe von € y vereinbart. Dieser wird nur für die reine Transportzeit berechnet, bei nach Flug- oder Fahrplan verkehrenden Verkehrsmitteln nur nach der planmäßigen Transportdauer.

Die Stunde ist in sechs Einheiten zu je zehn Minuten eingeteilt, nur volle Einheiten werden berechnet.

(2) Kostenkomponente

Kosten, welche der Erledigung dieses Auftrags direkt zurechenbar sind, werden #Mandant# in angefallener Höhe berechnet. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend für Reisekosten, Kommunikationskosten (Kurier, Einschreiben sowie von Dritten – etwa Hotels – berechnete Telefon-, Telefax- oder Internetkosten) sowie die Prämie für eine auf Wunsch von #Mandant# abgeschlossene zusätzliche Haftpflichtversicherung.

Für allgemeine, der Erledigung des jeweiligen Auftrags nicht direkt zurechenbare Kosten wird ein Pauschalbetrag von drei Prozent der Zeitkomponente vereinbart, welcher jedoch für den jeweiligen Auftrag auf € 100 begrenzt ist.

Reisekosten umfassen die Kosten des Transports (Flug in der Business Class, Bahn in der ersten Klasse, Taxi ohne Berücksichtigung eventueller Vorteile aus der Reise wie Bonusmeilen) und eventuell anfallende Übernachtungskosten, aber keine Aufwendungen für Verpflegung.

§ 3 Vertretung vor Gericht

Umfasst der Auftrag eine Vertretung vor Gericht und ist die Vergütung für die Tätigkeit nach den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte oder Steuerberater höher als das Honorar nach § 2, so wird die Vergütung nach den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte oder Steuerberater berechnet.

Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift
Dieses Dokument trägt die Dokumentennummer #123#.