Organisatorische Eingliederung durch Beherrschungsvertrag; Erste Einschätzung des BFH-Urteils vom 10.5.2017 – V R 7/16, MwStR 2017, Heft 16, S. 670 (672)

Aufgrund der BFH-Rechtsprechung, nach der eine organisatorische Eingliederung „regelmäßig“ eine personelle Verflechtung zwischen Organträger und Organgesellschaft erfordert, war zweifelhaft geworden, ob ein Beherrschungsvertrag diese personelle Verflechtung ersetzen kann. Das hat der BFH nun bestätigt.