Pro-rata-Satz für den Abzug der Vorsteuer auf eine gemischt genutzte Immobilie, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 8.11.2012 – C-511/10, BLC Baumarkt GmbH & Co. KG, IStR 2013, Heft 1, S. 30

Die Regelung über die Vorsteueraufteilung bei „gemischter Verwendung”, über deren EU-Konformität der EuGH zu entscheiden hatte, blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Diese kann aus Platzgründen in der Anmerkung nur kurz wiedergegeben werden (ausführlich: BFH, Urt. v. 12. März 1992 V R 70/87, BStBl II 1992 Seite 755). In der besprochenen Entscheidung hält es der EuGH jedenfalls für Grundstücke und Gebäude für vertretbar, eine vom Umsatzschlüssel abweichende Aufteilung vorzuschreiben, wenn die herangezogene Methode eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes gewährleistet. Ob und wann das der Fall ist, erklärt der EuGH nicht.