Umsatzsteuer-Feststellungsklage durch Organgesellschaft unzulässig, Handelsblatt-SteuerBoard, 18. April 2011

Mit Urteil vom 10.11.2010, Az. XI R 25/08, hat der BFH entschieden, dass im konkreten Fall die Feststellungsklage durch eine umsatzsteuerliche Organgesellschaft unzulässig war. Damit schränkt der BFH den Anwendungsbereich seiner eigenen Rechtsprechung ein und überträgt möglicherweise dem Zivilgericht die Feststellung, ob ein umsatzsteuerlicher Sachverhalt schwierig zu beurteilen ist oder nicht. Der Beitrag zeigt die bisherige Rechtsentwicklung auf.