Anteilsveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen, UVR 2010, Heft 3, S. 74 [Aufsatz]

Im Beitrag wird ein Themenbereich vertieft, welcher besonderes Augenmerk verdient: Wann stellt eine Anteilsveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar? Hierzu hat der EuGH mit Urteil vom 29.10.2009 einige Fragen beantwortet. Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch einen an diese Gesellschaft Dienstleistungen erbringenden Anteilseigner. Die Entscheidung hat gemessen an ihrer Bedeutung für den Vorsteuerabzug bisher ein erstaunlich verhaltenes Echo im Schrifttum gefunden.