Ausstellung mehrerer Rechnungen mit gesondertem USt-Ausweis über dieselbe Leistung, Anm. zur Verf. der OFD Frankfurt vom 3.12.2012, StE 2013 August 2013, S. 14

Die Verfügung der OFD Frankfurt ist deswegen besonders für den Energiesektor nützlich, weil sie in Punkt 1 eine Frage klar beantwortet, die in der Branche zu einer gewissen Unsicherheit geführt hatte. Trotz verschiedener Verwaltungsanweisungen blieb offen, ob eine EDI- oder elektronische Rechnung und Papierrechnung als  „Mehrstücke“ im Sinne von Abschnitt 14c.1 Absatz 4 Satz 3 UStAE anzusehen sind. Dies klärt nun die Verfügung positiv, so dass keine Steuerschuld nach § 14c UStG eintritt.