Beratungspraxis Grundstücksübertragung, UR 2009, Heft 16, S. 552

In dem Beitrag wird folgender Fall untersucht:

Eine in Deutschland ansässige GmbH hält fünf inländische Grundstücke, die überwiegend steuerfrei vermietet werden. Die GmbH gründet fünf Kommanditgesellschaften, an denen sie als Kommanditistin jeweils zu 100% beteiligt ist. In einem zweiten Schritt werden die Grundstücke in die KGen eingebracht. Es erfolgt jedoch keine Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Verbuchung in der Kapitalrücklage bei der KG. Die GmbH hat die Grundstücke ihrem Unternehmen zugeordnet hat.

Fragestellung:

Welche umsatzsteuerlichen Risiken bestehen, und kann man sie durch Gestaltung vermeiden?