EuGH: Kleinunternehmer-Regelung auf dem Prüfstand von Diskriminierungsverboten, IStR-Länderbericht, 2010 Heft 9, S. 37

Inhalt
Am 13.4.2010 fand in Luxemburg vor der Großen Kammer des EuGH die Anhörung in der Rechtssache Ingrid Schmelz (C-97/09) statt. Frau Schmelz lebt in Deutschland und erzielte in den Streitjahren 2006 und 2007 ausschließlich Vermietungsumsätze in Höhe von jeweils etwa € 5.900 in Österreich, welche offenbar nicht steuerbefreit waren. Frau Schmelz meldete keine Umsatzsteuer an, weil sie der Meinung war, unter die Kleinunternehmer-Regelung zu fallen; nach § 6 Abs. 1 Z 27 des öUStG 1994 war dies der Fall, wenn der Jahresumsatz € 22.000/30.000 nicht überstieg.
Nach Art. 24 Abs. 3 und Art. 28i der Sechsten Richtlinie bzw. Art. 283 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist die Anwendung einer Kleinunternehmer-Regelung den Mitgliedstaaten gestattet, allerdings nicht für im Ausland ansässige Unternehmer.
Daher hat der Unabhängige Finanzsenat Wien dem EuGH die Fragen vorgelegt, ob die genannten Vorschriften der Umsatzsteuer-Richtlinien gegen Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstießen. Außerdem wollte das Gericht wissen, ob sich der maßgebliche Gesamtumsatz nur den im jeweiligen Mitgliedstaat erzielten Umsatz erfasse oder ob darunter der im gesamten Gemeinschaftsgebiet erzielte Umsatz zu verstehen sei.