Ruhe an der Rechnungsfront? DB 2011 , Heft 7, S. 1, Editorial und Anmerkung zu BFH-Urt. vom 28.10.2010 – V R 7/10

In der genannten Entscheidung stellte der BFH unter anderem klar, dass die Ausstellung von Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis von einer Organgesellschaft an den Organträger nicht unter § 14c UStG fällt, also kein unberechtigter Steuerausweis vorliegt. Das Ergebnis ist zu begrüßen, die Begründung aber noch verbesserungsfähig.