Vorsteuerabzug beim Share Deal (mit Joachim Eggers), DB 2009, Heft 50, S. 2685 [Aufsatz / Ko-Autor]

Mit Urteil vom 20. 10. 2009 – Rs. C-29/08, AB SKF – hat der EuGH entschieden, dass die Veräußerung einer Beteiligung durch eine Dienstleistungs-Holding einen steuerbaren und steuerfreien Umsatz darstellen kann, aber auch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen in Betracht kommt. Der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung ist nur insoweit ausgeschlossen, als die Kosten in den Veräußerungspreis eingeflossen sind. Der Beitrag stellt die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Praxis dar.

Zitiert: Prinz, ÖStZ 2011, Heft 11, S. 280 Fn. 55
Ransiek, UStB 2011, 223ff. 235
Birkenfeld, UR 2010, 198, Fn. 53