Zuordnung, Verwendung und Vorsteuerabzug, Besprechung von EuGH 19.2.2009 C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, DB 2009, Heft 15, S. 758 [Aufsatz]

Mit Urteil vom 19.2.2009 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschriften über die unentgeltliche Wertabgabe nicht dazu führen, dass ein Vorsteuerabzug für nichtunternehmerisch verwendete Eingangsleistungen eröffnet wird. Das unterscheidet diese von den außerunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen. Der Beitrag zeigt, dass die bisher in Deutschland vorgenommene Gleichsetzung von nichtunternehmerisch und außerunternehmerisch aufgegeben werden muss.

Zitiert: von Streit/Küffner, UR 2010, 597; Fn. 8

Sterzinger, UR 2010, 125, Fn. 16

Pull, UR 2012, 701 Fn. 2